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Förderung

Förderung für Luftreiniger

Die Bundesregierung und Länder fördern Investition in mobile Luftreiniger!
Ob für Schulen, Kitas, Gastronomiebetriebe, Kulturschaffende oder Freiberufler – um der Corona- Pandemie mit technischen Lösungen entgegenzuwirken, unterstützen der Bund und die Länder die Investitionen in Hochleistungsluftreiniger mit mehreren Förderprogrammen.

Je nach Bundesland und Branche ist eine Förderung von bis zu 100 % der Anschaffungskosten möglich. Die Erfüllung der in den jeweiligen Förderrichtlinien definierten Anforderungen an die technischen Daten und Eigenschaften ist die Grundvoraussetzung für eine Förderbewilligung.

Corona-Überbrückungshilfe III

Die Förderbedingungen der „Überbrückungshilfe III“ wurden an einer entscheidenden Stelle überarbeitet. Zu den förderfähigen Kosten zählen neben den Fixkosten nun auch die Anschaffungskosten eines oder mehrere AiroDoctoren, die ab dem 01. September 2020 angeschafft wurden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019.

Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 (vorher 30. April 2020) gegründet wurden und in begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen, gelten besondere Vorschriften.

 

Die Überbrückungshilfe III erstattet die monatlichen Fixkosten in Höhe von:

  • 100% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch

  • 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%

  • 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%

  • Vergleichszeitraum: Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres

    2019

    Beispiel 1: Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbußen liegen trotz Außerhausverkauf bei über 70 Prozent. Die monatlichen erstattungsfähigen Fixkosten von 10.000 Euro werden zu 100 Prozent erstattet. Der Betrieb hat im Juni und Juli 2020 20.000 Euro in bauliche Hygienemaßnahmen investiert – diese werden ebenfalls zu 100 Prozent erstattet.

    Beispiel 2: Eine Einzelhändlerin oder ein Einzelhändler mit Saisonware wie Weihnachts- oder Silvesterartikeln hat 80 Prozent Umsatzausfall. Ein Teil der Ware wurde stark preisreduziert online verkauft, ein Teil komplett abgeschrieben. Wertverlust: 20.000 Euro. Davon werden 100 Prozent (also der vollständige Wertverlust von 20.000) erstattet

    Der Antrag kann über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer bis 31. August 2021 gestellt werden.

Schule: Freistaat zahlt Kommunen die Hälfte für Luftreiniger

Bis zum Herbst soll es in allen bayerischen Klassenzimmern einen Luftreiniger geben. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München, dass der Freistaat den Kommunen dafür 50 Prozent der Anschaffungskosten erstatten wird. Der Ausbau sei eine Gemeinschaftsausgabe, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag in München. 

Weitere Infos unter www.sueddeutsche.de